
Miet- und Pachtrecht
Anwalt Mietrecht Hamburg
Die Kanzlei im Grünen Quartier aus Hamburg berät Sie in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts.
Miet- und Pachtverhältnisse gehen für die Beteiligten mit gegenseitigem Vertrauen und rechtlichen Verpflichtungen einher.
Beim Mietvertrag treffen den Vermieter vor allem eine Gebrauchsüberlassungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht und den Mieter neben der Pflicht zur Mietzahlung auch Obhuts- und Anzeigepflichten bzgl. Mängel der Mietsache. Beim Pachtvertrag ist dem Pächter neben dem Recht zum Gebrauch der Sache auch das Ziehen der Früchte aus der Sache zu gewähren.
Die Vertragspartner überlassen bzw. übernehmen die Verantwortung für — nicht nur in Großstädten — wertvolle Güter, da Räume und Grundstücke essentiell für Wohnen, Arbeiten, Handel und andere Aktivitäten sind. Damit das Vertrauensverhältnis über einen Raum oder ein Grundstück auf einem sicheren rechtlichen Fundament steht, bieten wir Ihnen unsere professionelle juristische Unterstützung im Miet- und Pachtrecht an.
Unser Leistungsspektrum reicht von der Vertragsgestaltung bis zur Unterstützung bei gerichtlichen Räumungsklagen:
Wir sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Arten von Räumen und Grundstücken (z.B. hinsichtlich Nutzungszweck, Größe und Fläche, Standort und Eigentumsverhältnisse) in Ihrem Miet- oder Pachtvertrag individuell und präzise berücksichtigt werden. Denn ein Wohnraummietvertrag ist von Natur aus anders strukturiert als ein Geschäftsraummietvertrag. Und hinsichtlich der Mietpreisfestsetzung haben Vermieter von Wohnraummietverträge über verfügbare Wohnungen eine freiere Hand als bei Mietverträgen über zweck- und mietgebundenen Wohnungen.
Insbesondere das Wohnraummietrecht des BGB ist geprägt von sozialen Schutzvorschriften zugunsten des Mieters. Das Gewerberaummietrecht überlässt den Vertragsparteien wegen der größeren Bedeutung der Vertragsfreiheit mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen gewährleisten wir, dass die Rechte und Interessen unserer Mandanten angemessen im Vertrag berücksichtigt werden. Unser oberstes Ziel ist die vollste Zufriedenheit aller Vertragspartner.
Vermieter und Mieter verfolgen unabhängig von der Marktsituation unterschiedliche Interessen (etwa Kostendeckung auf der einen Seite gegen möglichst geringe Miete auf der anderen Seite). Wenn es wegen unvereinbarer Interessenkollisionen zu Rechtsstreitigkeiten bei Miet- und Pachtverhältnissen kommt, stehen wir Ihnen außergerichtlich und vor Gericht kompetent zur Seite.
Vor allem die Verantwortung für typische Mängel und Schäden bei Immobilien wie Schimmelpilzbefall und Abdichtungsmängel lassen sich oftmals nur durch Gutachter und Gerichtsverfahren eindeutig klären.
Unsere Leistungen und Mandanten im Miet- und Pachtrecht
Rechtsdienstleistungen
Außergerichtlich
➤ Entwurf und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
(Formularverträge als auch individuell konzipierte Wohnraum- und Gewerberaummietverträge, Verwalterverträge sowie Asset-, Property- und Facility-Management-Verträge; ebenso etwa Gaststätten- und Tankstellenpachtverträge)
➤ Begleitung bei Vertragsverhandlungen
➤ Vermittlung und Schlichtung bei Vertragsstreitigkeiten
➤ Durchsetzung und Abwehr verschiedener Rechte aus Miet- und Pachtvertrag
(z.B. Untervermietereinwilligung, Mängelanzeige- und Gewährleistung, Mietminderung, Mieterhöhung, Betriebs- und Nebenkostenrüge, Betriebskostenerhöhung, Modernisierungsumlage, Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung, Aufhebung, Kautionsrückzahlung- und einbehalt)
➤ Beratung und Vertretung bei allen Angelegenheiten rund um die Verwaltung des Wohnungseigentums
(z.B. Wirksamkeit von Beschlüssen, Teilungserklärung, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung)
Gerichtlich
➤ Klagen im Zivilprozess
(z.B. Urkundenprozess bei Mietschulden, Mietminderung, Schadensersatz bei pflichtwidriger Modernisierung)
➤ Verteidigung gegen Klage im Zivilprozess
➤ Beweissicherungsverfahren im Zivilprozess
(z.B. zur Feststellung von Mängeln an der Mietsache durch Sachverständigengutachten)
➤ Einstweilige Räumungsverfügung, Räumungsklage und Räumungsvollstreckung
➤ Verteidigung im Räumungsverfahren und in der Räumungsvollstreckuung
(z.B. Antrag auf Räumungsfrist wegen sozialer Härte oder auf allgemeinen Vollstreckungsschutz)


Mandanten
Professionelle
➤ Gewerbliche Vermieter und Mieter
➤ Gewerbliche Verpächter und Pächter
➤ Hausverwalter
(WEG-Verwalter, Sondereigentumsverwalter und Mietverwaltung)
➤ Immobilienentwickler
➤ Asset-Manager
➤ Facility-Manager
Private
➤ Wohnraumvermieter und Wohnraummieter
➤ Privatverpächter und Privatpächter
➤ Bauherren
➤ Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer
➤ Wohnungsgenossenschaften
➤ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
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Prüfung von Betriebskosten- und WEG-Jahresabrechnungen
1. Leistungsstufe
Prüfung der Betriebskosten- oder WEG-Jahresabrechnung
Leistungsbeschreibung:
Umfangreiche rechtliche Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung (Miete) oder WEG-Jahresabrechnung (Wohneigentum).
Prüfung der einzelnen Kostenpositionen in der Abrechnung und deren Vereinbarkeit mit Ihrem Mietvertrag bzw. der Teilungserklärung.
Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Gutachten, das die relevanten Aspekte verständlich aufbereitet und Ihre Fragen beantwortet. Dabei berücksichtigen wir die neueste Rechtsprechung und die aktuelle Gesetzeslage.
Übersicht:
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Detaillierte rechtliche der einzelnen Kostenpositionen
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Identifizierung und Markierung problematischer und unwirksamer Positionen
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Schriftliches Gutachten mit Erläuterungen, Kommentaren und Empfehlungen
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Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage
Pauschalpreis: 250 €
zzgl. MwSt.
2. Leistungsstufe
Prüfung und anwaltliches Widerspruchsschreiben
Leistungsbeschreibung:
Umfangreiche rechtliche Prüfung wie in der 1. Leistungsstufe.
Zusätzlich erhalten Sie - bei ungültiger Abrechnung - einen anwaltliches Widerspruchsschreiben gegen Ihren Vermieter bzw. Verwalter.