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Lawyer for Energy Law in Hamburg (Germany)
Energy Law Lawyer Hamburg
Die Kanzlei im Grünen Quartier aus Hamburg berät Sie in allen Fragen des privaten und öffentlichen Energierechts.
Moderne Immobilienentwicklungen erfordern ein ganzheitliches Denken: Neben kaufmännischen und technischen Aspekten gewinnen die gestiegenen Anforderungen an Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltige Energieversorgung zunehmend an Bedeutung - nicht zuletzt wegen hoher Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig stellen die immer strengeren ESG-Anforderungen (Umwelt, Klima, Sozialaspekte) Investoren vor Herausforderungen, da Unklarheit über langfristige Standards und die Planbarkeit von Maßnahmen besteht. Dennoch bleibt ESG eine zentrale Branchenpriorität, da ineffiziente Gebäude mit schlechten Dämmungen und veralteten Heizsystemen erhebliche Abwertungen erfahren können und ein Umstieg auf moderne, nachhaltige Technologien unumgänglich ist.
Das gilt sowohl für Neubauten als auch für die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 555a ff. BGB (mehr dazu finden Sie in unseren Rechtsdienstleistungen im Mietrecht), bei der Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder bei der Formulierung bauvertraglicher Beschaffenheitsvereinbarungen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen wie z. B. dem QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (mehr dazu finden Sie in unseren Rechtsdienstleistungen im Recht nachhaltigen Bauens und nachhaltiger Immobilien).
In einem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht (VG) NRW entschieden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes hat (Urt. v. 27.11.2024, Az. 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23). In den beiden entschiedenen Fällen, in Düsseldorf und Siegen, bestätigten die Richter, dass die Eigentümerinnen der betroffenen denkmalgeschützten Gebäude einen Anspruch auf die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Installation von Solaranlagen haben. Das Gericht stellte klar, dass das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien das Denkmalschutzinteresse überwiegt, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die den Denkmalschutz erheblich beeinträchtigen. Diese Entscheidung stärkt das Recht von Eigentümern, ihre Gebäude im Einklang mit der Energiewende zu modernisieren, ohne dass der Denkmalschutz ihnen dies pauschal verwehren kann. Diese Entscheidung unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Energiewende und stellt sicher, dass Umwelt- und Klimaschutz nicht an den Grenzen des Denkmalschutzes haltmachen müssen.
Die fortlaufenden politischen Diskussionen rund um das GEG werfen viele Fragen auf – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. In der aktuellen Debatte um das GEG und seine potenziellen Änderungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Insbesondere für Unternehmen, die in den Heizungs- oder Bauindustrien tätig sind sowie für Gebäudeeigentümer bieten wir fundierte rechtliche Beratung.
Im Energierecht gibt es öffentliche und privatrechtliche Regelungen. Während das öffentliche Energierecht vor allem staatliche Regelungen wie Genehmigungen, Netzaufsicht und Energiepreisgestaltung umfasst, behandelt das private Energierecht die vertraglichen Beziehungen zwischen Akteuren der Energiewirtschaft. Das Energierecht ist stark völker- und europarechtlich geprägt.
In beiden Bereichen beraten wir als für Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem ganzheitlichen Ansatz. Unsere Beratung erstreckt sich auf die rechtliche Begleitung bei der Projektierung erneuerbarer Energieanlagen, über Vertragsgestaltungen bis hin zu rechtlichen Streitfragen. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuellen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.
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