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Kanzlei im Grünen Quartier Aussicht auf die hamburger Skyline mit der Elbphilharmonie im Hintergrund

Rechtsanwalt für öffentliches und privates Baurecht in Hamburg (Deutschland)

Anwalt Baurecht Hamburg

Die Kanzlei im Grünen Quartier aus Hamburg berät Sie in allen Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts.

Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung im öffentlichen und privaten Baurecht und schaffen damit eine solide rechtliche Grundlage für Ihr Bauprojekt. Ganz gleich, ob Sie als privater Bauherr, Bauunternehmer, Architekt oder öffentliche Institution agieren, wir unterstützen Sie über das gesamte Projekt hinweg.

Das öffentliche Baurecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts umfasst die Vorschriften zur baulichen Bodennutzung und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Bauordnungsrecht). Das private Baurecht umfasst dagegen die zivilrechtlichen Befugnisse des Grundstückseigentümers zur baulichen Nutzung und zur Abwehr von Eigentumsbeeinträchtigungen durch das Nachbargrundstück sowie die Regelungen zur Planung, Errichtung und Fertigstellung von Bauwerken.

Im
öffentlichen Baurecht unterstützen wir Sie beispielsweise dabei eine Baugenehmigung zu erlangen und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Wir analysieren - in Kooperation mit Architekten und Fachplanern - die rechtlichen Anforderungen und beraten Sie bei der Einhaltung aller zwingenden Vorschriften und Auflagen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich für das Bauplanungsrecht in den §§ 1 ff. BauGB und für das Bauordnungsrecht in den jeweiligen Landesbauordnungen (vgl. HBauO für Hamburg). Die Kenntnis wesentlicher baurechtlicher Gesetze sowie ggf. örtlich unterschiedlicher Verordnungen (z.B. städtebauliche Erhaltungsverordnung Zylinderviertel in Hamburg) und deren Anwendungspraxis ist unerlässlich, um Fehlentscheidungen beim Grundstückserwerb und bei der Planung und Realisierung baulicher Vorhaben zu vermeiden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei speziellen Anliegen wie beispielweise Grundbuchangelegenheiten (z.B. Löschung von Belastungen), Wegerechten (z.B. Erhebung des Erschließungsbeiträgen) oder Grunddienstbarkeiten (z.B. Rechte aus einem Nießbrauchrecht) kompetent zur Seite.

Regelungsdichte und Bürokratie im öffentlichen Baurecht werden zunehmend reduziert, um das
Bauen zu erleichtern und dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen. Beispielsweise sollen in der Hansestadt Hamburg diverse Änderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) für spürbare Verbesserungen sorgen. 

Im privaten Baurecht beraten wir etwa bei der Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen als Bauherr oder Bauunternehmer geschützt sind. Wir gestalten und prüfen Vertragsklauseln und unterstützen Sie im Hintergrund oder als Vertreter bei der Lösung von Streitigkeiten wegen Bauverzögerungen, Mängeln oder Schäden. Die maßgeblichen Regelungen finden sich für Bauverträge in den §§ 650a ff. BGB (Bauvertrag), §§ 650i BGB (Verbraucherbauvertrag) und §§ 1 ff. VOB/B (Bauvertrag nach VOB/B) und für Bauträgerkaufverträge in den §§ 650u ff. BGB (Bauträgervertrag) sowie §§ 1 ff. MaBV. Bei Mängelstreitigkeiten arbeiten wir eng mit allgemeinen und speziellen Bausachverständigen zusammen, um präzise Feststellungen treffen zu können.

Unsere Beratung richtet sich sowohl an kleinere und mittelständische Unternehmen als auch an Verbraucher. Wir begleiten vorwiegend kleinere und mittelgroße Bauvorhaben (z.B. die Gestaltung, Planung und Errichtung von Wohnungskomplexen, Einfamilienhäusern oder Industriegebäuden).

Unsere Leistungen und Mandanten im öffentlichen und privaten Baurecht

Rechtsdienstleistungen






Außergerichtlich

➤ Vorbereitung & Prüfung baubezogener Verträge 
(z.B. Verbraucherbauverträge, BGB und VOB/B-Verträge, Bauträgervertrag, Subunternehmervertrag, Architektenvertrag uvm.)

➤ Begleitung bei Vertragsverhandlungen

➤ Begleitung von Baugenehmigungsanträgen

➤ Bauprojektmanagement

➤ Nachtragsprüfung und -verfolgung 
(für Auftraggeber und Auftragnehmer z.B. bei Mengen- oder Leistungsänderungen oder Bauzeitverlängerungen infolge Behinderungen)

➤ Gründungsberatung

➤ Compliance-Prüfungen 
(z.B. Entwicklung und Anwendung von Präventivmaßnahmen, Hinweisgebersystem und Sanktionsmanagement)

➤ Einhaltung von Energieanforderungen
(Unterstützung bei der Einhaltung von
Energieeffizienzstandards, Beantragung von Fördermitteln (KfW, BEG) und Zertifizierungen wie DGNB und BNB)


➤ Rechtsberatung für die Entwicklung von Green Buildings, Smart Buildings und Smart Home-Systemen
(z.B. Einhaltung von DIN-Vorschriften und Zertifizierung nach DGNB oder LEED)

➤ Vermittlung und Schlichtung bei Vertragsstreitigkeiten
(z.B. Güterichterverfahren, Bau-Mediation und Bauschlichtung)

 
 
 
 

Gerichtlich


➤ Klagen im Zivilprozess und Verwaltungsverfahren
(z.B. auf Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung, Werklohnklage des Bauunternehmers, Mängelbeseitigungs- oder Gewährleistungsklage vor und nach Abnahme des Bauherrn, Honorarklage des Architekten, Nachbarklage)

➤ Verteidigung gegen Klage im Zivilprozess und Verwaltungsverfahren 
(z.B. Abwehrsituationen durch Schutzschriften)

 Beweissicherungsverfahren im Zivilprozess 
(z.B. zur Sicherung bauvertraglicher Ansprüche)

➤ Zwangsvollstreckung aus Urteilen 
(z.B. wegen einer Geldforderung aus einem Werkvertrag oder zur Erwirkung von Baumaßnahmen)

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Mandanten




Professionelle

➤ Bauunternehmer (Allein- und Hauptunternehmer)

➤ Bauträger

➤ Totalunternehmer

➤ Generalübernehmer

➤ Generalunternehmer

➤ Subunternehmer

➤ Handwerksunternehmer

➤ Architekten und Ingenieure 

➤ Projektmanager und Projektsteuerer

➤ Energieunternehmer





Private 

➤ Private Vermieter und Mieter (Nachbarn)

➤ Bauherren

➤ Haus- und Grundeigentümer

➤ Haus- und Grundeigentümervereine

➤ Mietervereine

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