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Vergütung​ des Rechtsanwalts in Deutschland

Wir wollen durch Transparenz über unsere Vergütung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandanten aufbauen.

 

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht für Anwälte gibt, ungefragt über die Kosten ihrer Tätigkeit zu sprechen, sehen wir es als unsere Pflicht an Sie in dieser Hinsicht aufzuklären. Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen haben. Nur so können Sie in voller Kenntnis der finanziellen Folgen des Vertragsabschlusses Ihre Entscheidungen treffen.

Daneben sind wir bei der Mandatsarbeit bestrebt, für unsere Mandanten ein bestmögliches Ergebnis in kürzester Zeit unter Vermeidung überflüssiger Kosten und Gebühren zu erreichen. Hierdurch halten wir auch die Rechtsanwaltsvergütung möglichst gering. 

Im folgenden
FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unserer Vergütung in den Kategorien 

 

  • Vorgerichtliche Anwaltskosten: Kosten für anwaltliche Beratung im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahren.
     

  • Gerichtliche Anwaltskosten: Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren entstehen, einschließlich Gebühren, Auslagen und möglicher Kostenerstattung.
     

  • Versicherungen und Anwaltskosten: Verbindung zwischen verschiedenen Versicherungen und den damit verbundenen Anwaltskosten, etwa Rechtsschutzversicherungen und deren Deckung für Rechtsstreitigkeiten.

  • Ist das erste Beratungsgespräch mit dem Anwalt kostenpflichtig?
    Ja, das erste persönliche Beratungsgespräch (Erstberatung) mit dem Anwalt ist kostenpflichtig. Es fällt eine einmalige Erstberatungsgebühr an. Die Höhe der Erstberatungsvergütung ist abhängig davon, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist sowie von der vereinbarten Vergütungsweise (RVG oder Vergütungsvereinbarung): Verbraucher¹ zahlen für die mündliche oder schriftliche Erstberatung — bei der Berechnung der Vergütung nach RVG gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 RVG — eine Höchstberatungsgebühr von 190,- EUR zzgl. 19 % USt. (insgesamt 226,10 EUR). Handelt es sich um eine einfachere Rechtsfrage, kann die Erstberatungsgebühr auch darunter liegen. Sofern mehrere (auch telefonisch) Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden, gilt die benannte Obergrenze nicht mehr und es entstehen höhere Kosten. Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (z.B. nach Stundensatz), können für den Verbraucher höhere Erstberatungsgebühren anfallen. Für Unternehmer² gilt — unabhängig von der Vergütungsweise — keine Höchstberatungsgebühr, d.h. es fällt eine höhere Erstberatungsgebühr als bei Verbrauchern an. In jedem Fall kommt je nach Sachlage eine Entgeltpauschale in Höhe von maximal 20,- EUR zzgl. 19% USt. für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen hinzu. Die Erstberatungsgebühr entsteht, wenn sich der Anwalt erstmalig mit Ihrem Anliegen beschäftigt und konkrete Auskünfte (persönliche, telefonische oder schriftliche) zu rechtlichen Fragen (auch allgemeiner Art) oder konkrete Verhaltensempfehlungen gegenüber dem Mandanten kommuniziert. Er muss sich nicht erst sachkundig machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. In der Erstberatung (auch: Einstiegsberatung) schildern Sie dem Anwalt Ihr rechtliches Anliegen und erhalten eine erste anwaltliche Beurteilung über erfolgsversprechende rechtliche Schritte (z.B. gerichtliches Rechtsmittel). Die Erstberatung umfasst einen max. Zeitrahmen von 60 Min. Abzugrenzen ist die Erstberatung von weiteren kostenpflichtigen Tätigkeiten des Anwalts: Für die Klärung von Rück- oder Nachfragen, Überprüfung von Unterlagen, den Entwurf von Schreiben, den Schriftverkehr mit Dritten oder andere Tätigkeiten des Anwalts fallen weitere Gebühren an. Folgekosten entstehen nur, wenn der Anwalt Sie im Erstgespräch überzeugen konnte und Sie ihn zur Lösung Ihres Anliegens beauftragen (durch Unterzeichnen einer Vollmachtserklärung). In diesem Fall wird die Erstberatungsgebühr auf die Gesamtleistung angerechnet. Andernfalls kann das Ergebnis der Erstberatung sein, dass Sie die Sache selbst ohne anwaltliche Hilfe in die Hand nehmen oder dass zunächst keine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich ist. Dann bleibt es bei der Erstberatungsgebühr. Der Anwalt informiert den Mandanten in der Erstberatung darüber, ob und weshalb eine schriftliche rechtliche Begutachtung der Angelegenheit erforderlich ist und welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen werden. Bei dem schriftlichen Gutachten handelt es sich um einen weiteren vom Mandanten ausdrücklich zu erteilenden Auftrag für den Anwalt. Mehr zum schriftlichen Gutachten unter Nr. 04 der FAQ. ¹ Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft (hier: Anwaltsvertrag) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. ² Nach § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (hier: Anwaltsvertrag) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Wie kann sich der Mandant für die anwaltliche Erstberatung vorbereiten?
    Im Weiteren erhalten Sie sowohl allgemeine als auch spezifische Empfehlungen, abhängig davon, ob das Beratungsgespräch persönlich vor Ort, per Videokonferenz oder telefonisch stattfinden wird. Die Empfehlungen tragen dazu bei, das Erstgespräch effizient und produktiv zu gestalten. Allgemein: Kostenvorschuss bezahlen: Bezahlen Sie vor der Erstberatung einen vom Anwalt verlangten Kostenvorschuss, um den geldwerten Zeitaufwand des Anwalts angemessen zu honorieren und sicherzustellen, dass Sie eine fundierte und umfassende Beratung erhalten. Bereiten Sie sich gut vor: Machen Sie sich Notizen zu Ihrem Anliegen und Erwartungen an den Anwalt. Sammeln Sie relevante Dokumente. Seien Sie offen und ehrlich: Teilen Sie dem Anwalt alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall mit, auch wenn es in manchen Fällen schwierig sein mag. Seien Sie versichert, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden. Notieren Sie sich Fragen: Bringen Sie eine Liste mit Fragen mit, die Sie während des Gesprächs klären möchten. Hören Sie aufmerksam zu: Achten Sie darauf, was der Anwalt sagt und stellen Sie bei Bedarf Rückfragen. Besprechen Sie Ihre Ziele: Teilen Sie dem Anwalt mit, was Sie erreichen möchten und welche Erwartungen Sie haben. Klären Sie Kosten und Honorar: Sprechen Sie frühzeitig über die anfallenden Kosten und das Honorar des Anwalts. Verstehen Sie die Vorgehensweise: Fragen Sie nach dem geplanten Vorgehen des Anwalts und wie er Sie unterstützen wird. Überlegen Sie sich die Zusammenarbeit: Am Ende des Gesprächs entscheiden Sie, ob Sie dem Anwalt das Mandat erteilen möchten oder nicht. Geben Sie Feedback: Um eine etwaige weitere Zusammenarbeit zu optimieren, können Sie dem Anwalt offen Feedback zum Beratungsgespräch geben und somit die gegenseitige Erwartungen klären. Abhängig vom Kommunikationsweg der Erstberatung empfehlen wir: Persönliches Treffen (Vor-Ort-Gespräch): Bringen Sie nach Absprache mit dem Anwalt alle relevanten Unterlagen und Dokumente in physischer Form mit. Nutzen Sie den E-Mail-Verkehr, um etwaige Unterlagen und Dokumente vorher zuzusenden. Achten Sie auf Pünktlichkeit und planen Sie genügend Zeit ein, um nicht in Eile zu sein. Kommen Sie als Mandant(-en) alleine zum Beratungstermin. Das spart Zeit und Geld, da Ihr Rechtsanwalt sich auf Ihr Anliegen konzentrieren möchte. Weitere Personen ziehen das Gespräch oft unnötig in die Länge. Videokonferenz: Testen Sie vor dem Gespräch Ihre technische Ausrüstung und stellen Sie sicher, dass die Internetverbindung stabil ist. Wählen Sie einen ruhigen und gut beleuchteten Raum, um Ablenkungen und Störungen zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kamera und Ihr Mikrofon funktionieren und in Ordnung sind. Loggen Sie sich 5 Minuten vor dem geplanten Termin in das Videokonferenzprogramm ein, um genügend Zeit für eventuelle technische Herausforderungen zu haben. Nutzen Sie nach Absprache mit dem Anwalt den E-Mail-Verkehr, um etwaige Unterlagen und Dokumente vorher zuzusenden. Halten Sie wichtige Unterlagen und Notizen in Reichweite für das Telefonat. Telefonische Erstberatung: Finden Sie einen ruhigen Ort, um Ablenkungen und Störungen zu vermeiden. Halten Sie wichtige Unterlagen und Notizen in Reichweite für das Telefonat.
  • Warum sollte man einen Anwalt beauftragen, wenn es KI wie ChatGPT gibt?
    💡KI wie ChatGPT kann erste Informationen liefern und komplexe Zusammenhänge erklären, ersetzt jedoch nicht die Expertise und Erfahrung eines Anwalts. Jeder Fall ist einzigartig, und nur ein Anwalt kann rechtliche Strategien entwickeln, verhandeln und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Recht ist nicht nur Wissen, sondern auch Verhandlungsgeschick, Empathie und ein tiefes Verständnis für Ihre individuelle Situation.
  • Ist ein schriftliches Rechtsgutachten kostenpflichtig?
    Ja, die Erstellung eines schriftlichen Rechtsgutachtens durch den Anwalt ist kostenpflichtig. Es fällt eine sog. Beratungsgebühr an. Die Höhe der Gutachtenvergütung ist abhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind sowie von der vereinbarten Vergütungsweise (RVG oder Vergütungsvereinbarung): Verbraucher zahlen für ein schriftliches Rechtsgutachten — bei der Berechnung der Vergütung nach RVG gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 RVG — eine Höchstgebühr von 250,- EUR zzgl. 19 % USt. Diese Begrenzung gilt nur, wenn der Anwalt eine Begutachtung durchführt, den Mandanten aber zuvor nicht über etwaige Mehrkosten für diese Leistung informiert hat. Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt, fällt für den Verbraucher eine höhere Beratungsgebühr an. Bei komplexen Rechtsfragen wird dies regelmäßig der Fall sein, weil eine Vergütung von 250,- EUR zzgl. 19 % USt. den Kosten einer mehrstündigen/-tägigen umfassenden Auseinandersetzung und Lösungsfindung nicht gerecht wird. Für Unternehmer gilt — unabhängig von der Vergütungsweise — keine Höchstgebühr. In jedem Fall fallen zusätzlich eine Entgeltpauschale in Höhe von maximal 20,- EUR für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie 19 % USt. an.
  • Warum sollte ich mit KIGQ zusammenarbeiten und nicht mit einer anderen Immobilienrechtskanzlei?
    🚀 KIGQ zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, der weit über Einzelthemen hinausgeht. Wir bieten nicht nur fundierte juristische Expertise, sondern integrieren auch technische und betriebswirtschaftliche Perspektiven, um praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Viele andere Kanzleien verlieren sich oft in theoretischen Ausführungen und detaillierten Einzelfragen, ohne das große Ganze im Blick zu behalten. Bei uns steht immer die nachhaltige Lösung im Vordergrund, die sowohl den aktuellen rechtlichen Herausforderungen als auch den dynamischen Entwicklungen in der Immobilien- und Bauwirtschaft gerecht wird. Wir gehen mit der Zeit, verstehen die Komplexität der Branche und bieten Ihnen pragmatische, effiziente Lösungen, die Ihr Projekt voranbringen.
  • Welche Leistungen bietet KIGQ an?
    🏠 Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Immobilienwirtschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Mietrecht sowie Energierecht. Unsere Expertise umfasst auch die Begleitung von Bauprojekten, die Lösung von Konflikten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie die Unterstützung bei Immobilienverkäufen. Mehr zu unseren Rechtsdienstleistungen finden Sie hier.
  • Wann ist die Anwaltsvergütung zu bezahlen?
    Die Anwaltsvergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der jeweiligen anwaltlichen Tätigkeit zu bezahlen. Ein früherer Zeitpunkt kann in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Auch kann der Anwalt von seinem Mandanten nach § 9 RVG eine Vorschusszahlung verlangen. Nach § 8 RVG ist die Vergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Der dem Anwalt erteilte Auftrag ist erledigt, wenn dieser seine Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig erfüllt hat. Eine Angelegenheit ist beendet, wenn der Anwalt das Rechtsschutzziel des Mandanten verwirklicht hat oder feststeht, dass sich das Ziel nicht erreichen lässt. Nach Auftragserledigung/-beendigung stellt der Anwalt dem Mandanten eine unterzeichnete Rechnung nach § 14 UStG. Die Vergütung wird mit Ausstellung der Rechnung fällig und ist sofort ohne Abzüge zu zahlen. Der Mandant kommt ohne weitere Erklärungen des Anwalts 14 Tage nach Stellung der Rechnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Einzelfall ist eine Ratenzahlung möglich. Beispiel 1: Der Mandant beauftragt den Anwalt einen Vertragsentwurf zu prüfen und für den Mandanten ungünstige Klauseln neu zu formulieren. Der Anwalt überarbeitet den Vertragsentwurf und sendet dem Mandanten das Ergebnis zu. Hiermit ist der Auftrag erledigt und die Vergütung fällig. Beispiel 2: Der Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich eine Forderung zzgl. Zinsen und Kosten beizutreiben. Der Anwalt verfasst ein Aufforderungsschreiben. Der Gegner zahlt die Forderung samt Zinsen und Kosten. Hiermit ist der Auftrag beendet und die Vergütung fällig. Ein Auftrag des Mandanten kann mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten auslösen, die hinsichtlich der Fälligkeit gesondert betrachtet werden. Demnach kann eine gebührenrechtliche Angelegenheit erledigt und die Vergütung fällig geworden sein, während ein andere noch nicht beendet ist. Beispiel: Der Mandant beauftragt den Anwalt zunächst außergerichtlich eine Forderung zzgl. Zinsen und Kosten beim Gegner beizutreiben (1. Angelegenheit). Des Weiteren soll der Anwalt Klage erheben, wenn der Gegner die Forderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt (2. Angelegenheit). Der Gegner zahlt innerhalb der ihm in dem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben gesetzten Frist nicht (Fälligkeit der ersten Gebühr). Der Anwalt erhebt hierauf auftragsgemäß Klage. Der Gegner zahlt auf das gerichtliche Urteil hin (Fälligkeit der zweiten Gebühr). Beachte: Der Anwalt hat nach § 9 RVG das Recht von seinem Mandanten vor Beginn seiner Tätigkeit (etwa beim ersten Beratungsgespräch) einen Vorschuss zu verlangen. Dieser richtet sich nach den bereits entstandenen und voraussichtlichen noch entstehenden Gebühren und Auslagen. In diesem Fall stellt der Anwalt dem Mandanten eine Vorschussrechnung (Rechnungen vor eigentlicher Fälligkeit der Vergütungsansprüche). Der Anwalt verrechnet den vom Mandanten gezahlten Betrag in der Gesamtrechnung. Der Mandant zahlt also nicht mehr als bei einer Rechnung ohne Vorschuss.
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