Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Hamburg (Deutschland)
Anwalt Immobilienrecht Hamburg
Die Kanzlei im Grünen Quartier aus Hamburg berät Sie in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts.
Immobilien spielen eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft. Sie dienen als Wohnraum, Gewerbeobjekte, Investitionsobjekte und Vermögenswerte. Der Handel mit Immobilien ermöglicht es, beständige Werte zu schaffen, langfristige Investitionen zu tätigen und wirtschaftliche Aktivitäten sowie private Nutzung zu fördern.
Im Leben eines Menschen spielt die Immobilie ebenso eine wichtige Rolle. Der Erwerb oder der Verkauf einer Immobilie stellt in der Regel die bedeutendste finanzielle Transaktion im Leben einer Person dar.
Wir sind uns der herausragenden Bedeutung von Immobilientransaktionen bewusst und schaffen eine solide rechtliche Grundlage sowie Infrastruktur für den Erfolg Ihres Immobilienprojekts. Wir stehen Ihnen über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie auf einem dynamischen Immobilienmarkt mit Rechtsrat zur Seite.
Verträge spielen eine zentrale Rolle für den Erfolg Ihres Immobilienvorhabens. Sie sind Grundlage für den Erwerb, die Nutzung, die Vermietung, den Verkauf und die Entwicklung von Immobilien. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und bieten rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Insbesondere beim Erwerb von Mehrparteiengebäuden ist eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Mietverträge für eine langfristig rentable Investition entscheidend. Als Käufer eines vermieteten Bestandsgebäudes treten Sie nach § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Beim Verkauf eines Grundstücks bleibt ein bestehender Mietvertrag auch dann bestehen, wenn der Mietvertrag ursprünglich nicht direkt vom Eigentümer, sondern von einer beauftragten Person oder Firma (z.B. Verwaltung oder Betriebsgesellschaft) abgeschlossen wurde – vorausgesetzt, diese hat im Interesse des Eigentümers gehandelt und kein eigenes Interesse am Mietverhältnis (vgl. BGH, Urteil v. vom 12.7.2017 - Az. XII ZR 26/16).
Eine sorgfältige Vertragsprüfung im Vorfeld (sog. Legal Due Diligence) ist entscheidend, um kostspielige und zeitraubende rechtliche Konflikte zu vermeiden. In der Praxis ist ein vollkommen umsichtiger und transparenter Verkäufer eher die Ausnahme. Dank unseres ganzheitlichen Ansatzes und unserer Spezialisierung im Baurecht sowie Spezialisierung im Wohnraum- und Gewerbemietrecht analysieren wir das Objekt umfassend, einschließlich aller zugehörigen Verträge, öffentlichen Lasten (z.B. Grunddienstbarkeiten, Erschließungsbeiträge etc.) oder Grunddienstbarkeiten. So können wir Ihnen eine fundierte und individuelle rechtliche Bewertung des Objekts liefern, die Ihnen insbesondere bei der präzisen Kalkulation Ihrer Investitionskosten hilft.
Immobilienkaufverträge sind von Notaren zwingend zu beurkunden. Notare sind verpflichtet, dem Käufer einer Immobilie den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung zu stellen. Der Kaufvertrag sollte unbedingt eingehend anwaltlich geprüft werden. Notfalls kann der Beurkundungstermin verschoben werden. Nur so lässt sich eine spätere böse Überraschung vermeiden.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses des Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie zur Seite. Von den Vertragsverhandlungen und der notariellen Beurkundung bis zur abschließenden Schlüsselübergabe.
Wir entwerfen für Sie mit Liebe fürs Detail u.a. Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsverträge, denn scheinbar unbedeutende Regelungen könnten für Sie kostenträchtige Folgen haben.
Zentral sind hierbei etwa die Regelungen aus der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) und die §§ 652 ff. BGB (Maklervertrag). Sie sollen den Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag oder Maklervertrag gewährleisten. So sind Bauherren gemäß § 3 Abs. 2 der MaBV im Rahmen eines Bauträgervertrages für eine Eigentumswohnung oder eines Hauses lediglich dazu verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend dem aktuellen Baufortschritt zu entrichten. Die letzte Kaufpreisrate beim Bauträgervertrag wird erst nach „vollständiger Fertigstellung“ der Bausache fällig. Deshalb sind Klauseln unwirksam, die den Käufer der Bausache verpflichten, alle Kaufpreisraten vor Übergabe des Kaufobjekts verpflichten bzw. die Übergabe von der Zahlung des gesamten fälligen Kaufpreises inkl. Zinsen und Kosten für Sonderwünsche abhängig machen. Eine solche Regelung widerspricht dem gesetzlichen Gedanken, wonach der Bauherr davor geschützt werden soll in Vorleistung zu gehen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der optimalen gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Immobilienprojekten, sei es durch die Gründung einer Projektgesellschaft, Immobilienholding oder Gestaltung von Joint Ventures. Auch bei steuerrechtlichen Fragestellungen, wie der steuerlichen Abschreibung oder der steuerlichen Behandlung von Immobilientransaktionen, stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. So schaffen wir für Ihr Bau- oder Immobilienvorhaben nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Effizienz.
Unsere Leistungen und Mandanten im Immobilienwirtschaftsrecht
Rechtsdienstleistungen
Außergerichtlich
➤ Vorbereitung & Prüfung immobilienbezogener Verträge
(z.B. Grundstückskaufvertrag, Finanzierungs- und Sicherungsvertrag, Miet- und Pachtvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Baubetreuungsvertrag, Generalunternehmervertrag, Joint-Venture-Vertrag, Projektentwicklungsvertrag, Maklervertrag)
➤ Begleitung von Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie
➤ Vermittlung und Schlichtung bei Vertragsstreitigkeiten
➤ Compliance-Prüfungen
(z.B. Entwicklung und Anwendung von Präventivmaßnahmen, Hinweisgebersystem und Sanktionsmanagement, Einhaltung von Transparenzvorschriften und Geldwäschegesetzen)
➤ Grundbuchverfahren
(z.B. Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abschnitt II oder Löschung einer Grundstücksbelastung aus Abschnitt III des Grundbuchs)
Gerichtlich
➤ Klagen im Zivilprozess
(z.B. auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht beim Immobilienkauf)
➤ Verteidigung gegen Klage im Zivilprozess
➤ Beweissicherungsverfahren
(z.B. zur Feststellung von Baumängeln durch Sachverständigengutachten)
Mandanten
Professionelle
➤ Projektentwickler
➤ Projektsteuerer
➤ Projektmanager
➤ Bauträger
➤ Wohnungsunternehmen
➤ Makler
➤ Objektbetreuer und Baubetreuer
➤ Investoren und Kapitalanlagegesellschaften
➤ Verwalter
➤ Facility Manager
➤ Bauunternehmer
➤ Wohnungseigentümereigenschaften (WEG)
➤ Immobilienwirtschaftliche Verbände
➤ Gewerbliche Mieter
Private
➤ Private Vermieter und Mieter
➤ Bauherren
➤ Haus- und Grundeigentümer
➤ Haus- und Grundeigentümervereine
➤ Mietervereine
Bauvertragsprüfung und -gestaltung
Unsere Leistungen und Mandanten im Immobilienwirtschaftsrecht
Rechtsdienstleistungen
Außergerichtlich
➤ Vorbereitung & Prüfung immobilienbezogener Verträge
(z.B. Grundstückskaufvertrag, Finanzierungs- und Sicherungsvertrag, Miet- und Pachtvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Baubetreuungsvertrag, Generalunternehmervertrag, Joint-Venture-Vertrag, Projektentwicklungsvertrag, Maklervertrag)
➤ Begleitung von Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie
➤ Vermittlung und Schlichtung bei Vertragsstreitigkeiten
➤ Compliance-Prüfungen
(z.B. Entwicklung und Anwendung von Präventivmaßnahmen, Hinweisgebersystem und Sanktionsmanagement, Einhaltung von Transparenzvorschriften und Geldwäschegesetzen)
➤ Grundbuchverfahren
(z.B. Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abschnitt II oder Löschung einer Grundstücksbelastung aus Abschnitt III des Grundbuchs)
Gerichtlich
➤ Klagen im Zivilprozess
(z.B. auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht beim Immobilienkauf)
➤ Verteidigung gegen Klage im Zivilprozess
➤ Beweissicherungsverfahren
(z.B. zur Feststellung von Baumängeln durch Sachverständigengutachten)
Mandanten
Professionelle
➤ Projektentwickler
➤ Projektsteuerer
➤ Projektmanager
➤ Bauträger
➤ Wohnungsunternehmen
➤ Makler
➤ Objektbetreuer und Baubetreuer
➤ Investoren und Kapitalanlagegesellschaften
➤ Verwalter
➤ Facility Manager
➤ Bauunternehmer
➤ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
➤ Immobilienwirtschaftliche Verbände
➤ Gewerbliche Mieter
Private
➤ Private Vermieter und Mieter
➤ Bauherren
➤ Haus- und Grundeigentümer
➤ Haus- und Grundeigentümervereine
➤ Mietervereine
1. Leistungsstufe
Vertragsprüfung inkl. schriftliches Gutachten
Leistungsbeschreibung:
Umfassende rechtliche Vertragsprüfung von Kaufverträgen (v.a. Hauskaufvertrag, Wohnungseigentumskaufvertrag und Bauträgerkaufvertrag) und Mietverträgen (Wohnraum- sowie Gewerbemietverträge) samt Anlagen.
Prüfung jeder einzelnen Klausel auf rechtliche Wirksamkeit, Klarheit und Interessenverträglichkeit.
Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Gutachten, das die relevanten Aspekte verständlich aufbereitet und Ihre Fragen beantwortet. Dabei berücksichtigen wir neueste Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Hiermit sind Sie für die Vertragsgespräche bestens gerüstet.
Übersicht:
-
Detaillierte Vertragsprüfung für Kauf- und Mietverträgen samt Anlagen
-
Identifizierung und Markierung problematischer und unwirksamer Klauseln
-
Schriftliches Gutachten mit Erläuterungen, Kommentaren und Empfehlungen
-
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage
Pauschalpreis: 600 €
zzgl. MwSt.
2. Leistungsstufe
Vertragsprüfung inkl. individuelle Gegenentwürfe und Beratung
Leistungsbeschreibung:
Umfangreiche rechtliche Vertragsprüfung wie in der 1. Leistungsstufe.
Zusätzlich erstellen wir individuelle Gegenentwürfe für einzelne kritische Klauseln. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Vorstellungen und Interessen.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs besprechen wir unsere Einschätzungen und Empfehlungen ausführlich mit Ihnen. Sie haben die Möglichkeit zur Nachbesprechung und Beantwortung von Fragen.
Bei Bedarf erhalten Sie im Anschluss ein schriftliches Gutachten, das die relevanten Aspekte verständlich aufbereitet und Ihre Fragen beantwortet.
Übersicht:
-
Detaillierte rechtliche Prüfung von Kauf- und Mietverträgen samt Anlagen
-
Identifizierung und Markierung problematischer und unwirksamer Klauseln
-
Erstellung individueller Gegenentwürfe für einzelne Klauseln
-
Beratungsgespräch für Einschätzungen und Empfehlung
-
Schriftliches Gutachten mit Erläuterungen, Kommentaren und Empfehlungen
Pauschalpreis: 1100 €
zzgl. MwSt.
3. Leistungsstufe
Individuelle Vertragsgestaltung und umfassende Begleitung
Leistungsbeschreibung:
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.
Wir gestalten für Ihre Bedürfnisse neue, maßgeschneiderte Kaufverträge (z.B. Hauskaufvertrag, Wohnungseigentumskaufvertrag und Bauträgervertrag) sowie Mietverträge (Wohnraum- sowie Gewerbemietverträge). Dabei entwerfen wir individuelle Vertragsklauseln zur Optimierung Ihrer Position und Absicherung. Dabei zeigen wir Ihnen den gesetzlichen Rahmen auf und loten mit Ihnen die optimalen Möglichkeiten aus.
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Wir finden Lösungen für Ihren Absicherungsbedarf und Ihre Verhandlungsziele.
Unser Angebot beinhaltet auch die Begleitung der von Ihnen geführten Vertragsgespräche mit dem Vertragspartner oder dessen Anwalt bis zum Abschluss bzw. der notariellen Beurkundung des Vertrags. Bei Bedarf Übernahme der Kommunikation mit dem Vertragspartner oder dessen Anwalt, um Änderungen zu verhandeln.
Inklusive:
-
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung nach Ihren Anforderungen
-
Begleitung der Vertragsgespräche vom ersten Entwurf bis zum Vertragsabschluss
-
Umfassende begleitende Beratung und Unterstützung