Rechtsanwalt für benachbarte Rechtsgebiete in Hamburg (Deutschland)
Wir bieten unseren Mandanten nicht nur umfassende Beratung in den Bereichen Immobilienwirtschafts-, Bau-, Architekten- und Mietrecht, sondern auch in benachbarten speziellen Rechtsgebieten.
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz unterstützen wir unsere Mandanten in sämtlichen Phasen ihrer unternehmerischen und privaten Immobilien- und Bauvorhaben, denn langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten sind uns ein besonderes Anliegen.
Wir legen großen Wert auf den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten und streben danach, Ihnen nachhaltige Lösungen und eine strategische Beratung zu bieten.
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk auf die wir zurückgreifen können, um unsere Kompetenzen in spezialisierten Nebengebieten zu ergänzen.
Hinweis: Wir berate nicht in immobiliensteuerrechtlichen Fragen.
Wir beraten Sie in folgenden Rechtsbereichen:
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Projektbegleitendes Prozessmanagement durch Vertragsfortschreibung (Leistungsinhalt, Kosten, Termine etc.)
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Adjudikation (Planungs- und Bauphase)
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Mediation
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Schlichtung und Schiedsgerichtsverfahren
Rechtsanwalt für außergerichtliche Beilegungsverfahren in Hamburg
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Rechtsberatung über Nachhaltigkeitskriterien im gesamten Lebenszyklus von Immobilien (ESG-Konformität)
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Formulierung von Nachhaltigkeitszielen (z.B. KfW-Effizienzhaus, Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude oder Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) bzw. den Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Technologien als Beschaffenheitsvereinbarungen in immobilien- und baurechtlichen Verträgen
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Rechtliche Begleitung beim Abschluss eines Zertifizierungsvertrags bei einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (siehe hier) zwecks Erlangung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude oder des BNB-Zertifikats
Rechtsanwalt für das Recht nachhaltigen Bauens und nachhaltiger Immobilien
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Bonitäts- und Insolvenzprüfung von Vertragspartnern für Auftragnehmer und Auftraggeber
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Sicherungsvereinbarungen (z.B. Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft oder Sicherheitseinbehalt)
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Vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung und -restrukturierung nach StaRUG und ESUG
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Beratung bei Insolvenzverfahrenseröffnung wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Bauherren oder Bau- und Generalunternehmers, Bauträgers sowie von Architekten und Ingenieuren
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Anmeldung, Sicherung und Durchsetzung der Forderungen und Rechte von Bauvertragsparteien (z.B. Kündigung, Mängelrechte, (Rest-)Vergütungsforderungen, Nachträge) gegenüber dem Insolvenzverwalter und übrigen Gläubigern
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Bauherrenberatung bei Insolvenz des Bauunternehmens (Zukunft des Bauvertrags, Restabwicklungsvereinbarung mit Insolvenzverwalter)
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Abwehr von Insolvenzanfechtungen seitens Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt für Bauinsolvenzrecht in Hamburg
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Beratung und Vertretung von Bietern und Bewerbern an Vergabeverfahren bezüglich öffentlicher Bauaufträge (§ 103 Abs. 3 GWB) sowie von Architekten- und Ingenieurleistungen auf Grundlage der VOB/A, §§ 73 ff. VgV, UVgO und Ausführungsbedingungen der Länder (§ 129 GWB) für Vergaben unterhalb des aktuellen EU-Schwellenwerts.
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Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung von vergaberechtlichen Ansprüchen (z.B. Schadensersatz-, Unterlassungs-, Akteneinsichts- und Informationsansprüche)
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Vertretung im Nachprüfungsverfahren bei Vergaberechtsverstößen vor den Vergabekammern gem. § 155 ff. GWB (erste Instanz in Hamburg: Finanzbehörde)
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Rechtsbehelf gegen die Entscheidungen der Vergabekammern (sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB vor den Oberlandesgerichten)
Rechtsanwalt für Vergaberecht in Hamburg
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Gestaltung und Durchführung von Arbeits- und Ausbildungsverträgen im Bauwesen, insbesondere zur Einhaltung von sozialrechtlichen Vorschriften (Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge gem. §§ 28e Abs. 3a SGB IV, 150 Abs. 7 SGB VII), Entsendungs- und Überlassungsvorschriften (AEntSG und AÜG), Mindestlohnvorschriften (MiLoG) und Arbeitsschutzbestimmungen (BaustellV)
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Beratung zu den Pflichten und Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß der Baustellenverordnung, insbesondere zur Koordination und Überwachung verschiedener bauausführender Unternehmen, um Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
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Anspruchsdurchsetzung auf Verletzengeld oder Verletztenrente gegen die BG Bau
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Beratung bei rechtlichen Fragen rund um Fachrkäfteeinwanderung (z.B. Westbalkanregelung)
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Schlichtung bei arbeitsrechtlichen Konflikten im Bauwesen
Rechtsanwalt für Bauarbeitsrecht in Hamburg
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Gestaltung und rechtliche Prüfung von Baufinanzierungs- und Sicherheitenverträgen für private und gewerbliche Zwecke
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Überprüfung und Durchsetzung von Widerrufs- und Rückabwicklungsansprüchen bei fehlerhaften Baufinanzierungsverträgen (z.B. wegen Verletzung von Aufklärungspflichten seitens Darlehnsgeber)
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Rechtliche Begleitung von Baufinanzierungsverträgen z.B. bei Fragen zum Schuldnerwechsel, Vorfälligkeitsentschädigung oder bei notleitenden Krediten.
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Rechtliche Beratung bei Finanzierung von Käufen, Bauvorhaben oder Modernisierung im Bestand durch öffentliche Fördermittel (z.B. KfW-Kredite oder Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Rechtsanwalt für Immobilien- und Baufinanzierungsrecht in Hamburg
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Rechtsberatung und Anspruchsprüfung bei klassischen Versicherungsfällen wie Wasserleitungsschaden (Abwasser- oder Entwässerungsleitungen) oder Feuerbrand
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Rechtsberatung und Anspruchsprüfung für Versicherungsnehmer gegenüber Gebäudeversicherungen, Betriebsunterbrechungs- und Inhaltsversicherungen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht- und Bausachversicherungen der Bauunternehmer etc. und Berufshaftpflichtversicherungen der Architekten und Bauingenieure
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Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Verteidigung versicherungsvertraglicher Ansprüche und Rechte gegen die eigene Versicherung oder die des Vertragspartners (z.B. aus Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung des Bauunternehmers)
Rechtsanwalt für Immobilien- und Bauversicherungsrecht in Hamburg
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Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren z.B. wegen Verstößen nach § 16 AÜG, Bauen ohne Baugenehmigung oder Vorlage unrichtiger Pläne oder Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren)
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Verteidigung gegen Auftrags- bzw. Vergabesperren entsprechend §§ 123, 124 GWB, § 42 VgV, § 19 MiLoG oder § 21 SchwArbG im Wege der Selbstreinigung nach § 125 GWB, des Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB oder durch eine Unterlassungsklage.
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Verteidigung gegen Eintragung von Auftrags- bzw. Vergabesperren ins Wettbewerbsregister im Wege der Löschung wegen Selbstreinigung nach § 8 Abs. 1 WRegG.
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Verteidigung im Unternehmens- und Umweltstrafrecht (Ermittlungs- und Strafverfahren z.B. wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Körperverletzung durch Unterlassen, Baugefährdung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt)