Ja, wir übernehmen grundsätzlich auch Mandate, bei denen eine Rechtsschutzversicherung (RSV) besteht.
Gerne erfragen wir vorab für Sie im Rahmen einer Deckungsschutzanfrage (DSA), ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Wichtig:
Rechtsschutzversicherungen rechnen anwaltliche Tätigkeiten in der Regel ausschließlich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Eine Übernahme individuell vereinbarter Stunden- oder Pauschalhonorare erfolgt durch Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nicht.
Die Höhe der gesetzlichen RVG-Vergütung orientiert sich dabei insbesondere am Gegenstandswert (Streitwert) der Angelegenheit und nicht zwingend am tatsächlichen zeitlichen oder fachlichen Aufwand des Anwalts.
Gerade im Immobilien-, Bau- und Energierecht kann dies bei komplexeren Mandaten zu erheblichen wirtschaftlichen Spannungen führen. Dies betrifft insbesondere technisch und rechtlich anspruchsvolle Streitigkeiten, etwa über:
komplexe Baumängel,
Abnahmefragen,
umfangreiche Schlussrechnungen,
Nachtragsforderungen,
energetische Mängel,
Projektverzögerungen,
oder umfangreiche Vertrags- und Dokumentationsprüfungen.
In solchen Angelegenheiten ist häufig bereits die Ermittlung des maßgeblichen Streitwerts schwierig. Gleichzeitig kann der tatsächliche anwaltliche Bearbeitungsaufwand erheblich sein und viele Stunden oder sogar Tage intensiver rechtlicher, technischer und strategischer Arbeit erfordern.
Zur Veranschaulichung:
Bei einem außergerichtlichen Streit über eine Bau-Schlussrechnung mit einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR sieht das RVG derzeit regelmäßig lediglich eine gesetzliche Vergütung von ca. 1.457,87 EUR brutto als vor. Hierin enthalten sind bereits sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts, insbesondere:
rechtliche Prüfung,
technische und vertragliche Durchdringung des Sachverhalts,
Sichtung umfangreicher Unterlagen,
Mandantenkommunikation,
Schriftverkehr mit der Gegenseite,
Verhandlungen,
sowie die strategische Fallbearbeitung.
Die gesetzliche Vergütung kann daher bei komplexen und langwierigen Mandaten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum tatsächlichen Arbeits- und Haftungsaufwand stehen.
Einen Überblick über mögliche gesetzliche RVG-Kosten können Mandanten beispielsweise über den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins erhalten:
→ https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
KIGQ legt großen Wert auf eine sorgfältige, akribische und wirtschaftlich sinnvolle Mandatsbearbeitung. Dies setzt voraus, dass ausreichend Zeit für Analyse, Strategie, Kommunikation und rechtliche Durchdringung des jeweiligen Falls zur Verfügung steht.
In bestimmten komplexen oder absehbar besonders zeitintensiven Angelegenheiten kann daher ergänzend eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (z. B. auf Stunden- oder Pauschalbasis) erforderlich sein. Bereits von der Rechtsschutzversicherung übernommene Beträge werden hierbei selbstverständlich auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.
Um die für jedes Mandat erforderliche Sorgfalt, Intensität und Qualität sicherzustellen, klären wir in solchen Fällen gemeinsam und transparent mit Ihnen, ob eine ergänzende Vergütungsvereinbarung in Betracht kommt. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Angelegenheit die Aufmerksamkeit erhält, die sie verdient und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Sollte in einem Einzelfall keine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werden, werden wir Sie offen darüber informieren und gegebenenfalls an geeignete Kollegen weiterverweisen.